Der OGH beendet Rechtsunsicherheit in Bezug auf Wertsicherungsvereinbarungen in Mietverträgen.
Der OGH hat in einem Individualprozess am 30.7.2025 umfangreich begründete Klarstellungen zu § 6 Abs 2 Z 4 KSchG getroffen (10 Ob15/25s). Ein Rückzahlungsanspruch einer Mieterin wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die in dieser Bestimmung enthaltene 2-Monats-Sperrfrist wird verneint. Auch der Bezug auf den zuletzt verlautbarten Indexwert ist unbedenklich.
Quelle: Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft, ovi.at/aktuelles/detailansicht/ogh-beendet-quaelende-rechtsunsicherheitDatum: 01.08.2025